Allen unseren Kunden, die mehr als 25 Mitarbeitende beschäftigen und nicht die staatlich geforderte Anzahl von Personen mit verminderter Arbeitsfähigkeit anstellen, bieten wir die sogenannte Ersatzleistung nach dem tschechischen Beschäftigungsgesetz Nr. 435/2004 Slg., ergänzt durch die Verordnung Nr. 518/2004 Slg., an.

Kontakt für die Ersatzleistung